Anfragen
Wir fragen das Bezirksamt:
1. Aus der Drucksache zur Berichterstattung an den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses nach der Sommerpause 2024, Vorgang: Auftrag aus 49. HA-Sitzung am 10.11.2023_Queerbeauftragte in Bezirken, ist zu entnehmen, dass der Bezirk die Einsetzung
einer LSBTIQ+-Ansprechperson bzw. eines/einer Queerbeauftragte(n) im Geschäftsbereich 1 plant:
1.1. Welche Aufgabenbereiche wird diese Person übernehmen?
1.2. Welchen Stellenumfang wird ihre Tätigkeit einnehmen? (Bitte in VZÄ angeben.)
1.3. Wie wird die Stelle tariflich eingruppiert?
1.4. Wann findet das Einstellungsverfahren statt?
1.5. Welche Personen nehmen am Einstellungsverfahren teil? (Bitte die genauen Stellenbezeichnungen bzw. Funktionen angeben.)
1.6. Welche Personen treffen die Entscheidung bezüglich der Stellenbesetzung? (Bitte die genauen Stellenbezeichnungen bzw. Funktionen angeben.)
1.7. Welche Fähigkeiten und Qualifikationen werden beim Einstellungsverfahren geprüft, sodass sichergestellt werden kann, dass die Person für die Ausführung der Tätigkeit bestens geeignet ist?
1.8. Zu welchem Zeitpunkt soll die Einstellung erfolgen?
2. Falls keine Ansprechperson für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt installiert werden soll:
2.1. Wie wird durch das Bezirksamt sichergestellt, dass die queeren Menschen und Communities außerhalb und innerhalb der Verwaltung eine Ansprechperson haben?
2.2. Welche Person wird zukünftig damit beauftragt, Konzepte zur bezirklichen Queerpolitik zu erarbeiten und das Bezirksamt bei ihrer Umsetzung zu begleiten?
Wir fragen das Bezirksamt:
1. In welchen Fällen hat das Bezirksamt die Expertise vom Bezirksbeirat in Form von Beratung/Unterstützung bisher in Anspruch genommen?
2. Gesetzlich verankert ist auch, dass der „Bezirksbeirat bei Vorhaben, Maßnahmen und Programmen des Bezirksamtes frühzeitig zu beteiligen“ ist – an welchen Vorhaben, Maßnahmen und Programmen des Bezirksamtes wurde der Bezirksbeirat in dieser Legislaturperiode bisher beteiligt?
3. Welche gemeinsamen Vorhaben hatten und haben das Bezirksamt und der Bezirksbeirat in dieser Legislaturperiode?
4. Wie erfolgte und erfolgt die Zusammenarbeit zwischen dem Bezirksamt und dem Bezirksbeirat in dieser Legislaturperiode?
5. Wie unterstützt die nach §19 (6) PartMigG errichtete Geschäftsstelle den Bezirksbeirat bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben?
Anträge
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, einen Denkmalbeirat für die in Spandau noch vorhandenen Bau-, Garten- und Ensembledenkmäler einzurichten.
Begründung:
In den letzten Jahren kam es leider immer wieder zum Verlust von unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden oder Objekten. Dies stellt für eine mehr als 800 Jahre alte Stadt einen großen Verlust dar, wie man z. B. an der Geschichte des Auswandererbahnhofs sieht.
Als Beispiel könnte hier der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf genannt werden, der bereits einen Denkmalschutzbeirat eingerichtet hat.
Sein Hauptaugenmerk sollte der Denkmalbeirat auf die Erhaltung denkmalgeschützter Objekte legen sowie auf die Unterschutzstellung weiterer historisch wertvoller Objekte. Weiterhin sollte der Denkmalbeirat unterstützend bei der Vereinbarkeit von Denkmalschutz und Denkmalertüchtigung im Rahmen der Klimaanpassung, Barrierefreiheit, Denkmalnutzung tätig sein.
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, wo im Bezirk geeignete Standorte für frei zugängliche Schließfächer für Obdachlose gefunden werden können.
Begründung:
Nach dem Beispiel der Bezirke Reinickendorf und Tempelhof-Schöneberg sollen die Schließfächer kostenlos genutzt und über einen individuellen Code verschlossen werden. Die Vergabe der Schließfächer soll über eine soziale Einrichtung in der Nähe des Standortes organisiert werden, um Missbrauch zu verhindern und auch Hilfestellung geben zu können, wenn der individuelle Code einmal vergessen wird.
Da sie keine Wohnung haben, stehen obdachlose Menschen vor der Herausforderung, einen sicheren Ort für wichtige Dokumente, Wertsachen, persönliche Erinnerungsstücke, Equipment, Sommer- und Wintergarderobe, etc. zu finden. Häufig werden Schlafsäcke, Rucksäcke oder Handys gestohlen. Der Aufwand, immer den gesamten Besitz mit sich herumzutragen, ist enorm, erschwert die Mobilität und birgt ein hohes Risiko.
Frei zugängliche Schließfächer geben obdachlose Menschen die Möglichkeit, ihr Hab und Gut an einem sicheren Ort zu verwahren, zu dem sie immer Zugang haben.
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, unter dem VZ 267 (Einfahrt verboten) an der Kreuzung Gatower Str./Weinmeisterhornweg (Fahrtrichtung Scharfe Lanke) das Zusatzschild "Fahrräder frei" anzubringen.
Begründung:
Dies ist eine kostengünstige, effiziente Maßnahme, um Straßenverkehr in Spandau fahrradfreundlicher zu machen. Die Straßenbreite lässt die Begegnung von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern hier zu.
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, welche alternativen Möglichkeiten es für die Errichtung des Fahrradparkhauses am U-Bahnhof Haselhorst gibt.
Begründung:
Das Bezirksamt hat die Notwendigkeit eines Fahrradparkhauses in der Sitzung des BVGUmNat-Ausschusses am 3. September betont. Da InfraVelo/SenMVKU eine Errichtung nun abgesagt hat, soll das Bezirksamt Alternativen – z.B. Interessenbekundungsverfahren in Zusammenarbeit mit öffentlichen Wohnungsbauunternehmen oder sonstigen Unternehmen – prüfen.