Anfragen

Genehmigung ohne Gebührenbescheid

   Wir fragen das Bezirksamt:

  1. Ist es gängige Praxis, Genehmigungen ohne Gebührenbescheid zu versenden, obwohl eine Genehmigung erst rechtswirksam wird, wenn die Gebühr entrichtet ist?
  2. Wie beabsichtigt das Bezirksamt mit derartigen Fällen umzugehen, wenn die Bescheide erst unmittelbar vor z. B. Veranstaltungen zugestellt werden, die dann eigentlich aufgrund der nicht entrichteten Gebühr nicht stattfinden dürften?
Ehemaliger Supermarkt an der Falkenseer Chaussee/Wasserwerkstraße II

Wir fragen das Bezirksamt:

  1. Welche aktuellen Informationen liegen dem Bezirksamt bezüglich des ehemaligen Supermarktgeländes an der Falkenseer Chaussee/Wasserwerkstraße vor?
  2. Ist der Bauantrag für das Gelände weiterhin gültig?
  3. Wurden die Unterlagen zum Bauantrag in der Zwischenzeit durch den Grundstückseigentümer vervollständigt?
  4. Falls nicht, wie ist die künftige Nutzung des Geländes geplant bzw. welche Alternativen werden derzeit in Betracht gezogen?
  5. Bezugnehmend auf die Antwort zur Anfrage XXI-279: Wann sieht das Bezirksamt einen konkreten Entwicklungsbedarf für das Gelände des ehemaligen Supermarktes, wenn nach über einem Jahr noch keine sichtbaren Fortschritte erzielt wurden?
Das Gestaltungshandbuch und die Altstadt Spandau - Quo vadis?

Wir fragen das Bezirksamt:

Mit Beschluss des Bezirksamtes am 17.10.2017 wurde das Gestaltungshandbuch für eine ortsbildgerechte Gestaltung von Bebauungen und Freiflächen, Werbeanlagen sowie Straßenland-Sondernutzungen in der Altstadt Spandau fester Bestandteil für die Genehmigungspraxis und ist die Präzisierung der Erhaltungsverordnung.

  1. Wie bewertet das Bezirksamt den bisherigen Erfolg des im Jahre 2017 beschlossenen und veröffentlichten Gestaltungshandbuchs für die Altstadt Spandau?
  2. Überprüft bzw. kontrolliert das Bezirksamt die Umsetzung und Beachtung der Festlegungen und Vorgaben für die Gestaltung von Bebauungen und Freiflächen sowie für Werbeanlagen und Straßenland-Sondernutzungen des Gestaltungshandbuchs in der Altstadt Spandau?
    • Wenn ja, von wem, seit wann und in welchen Abständen wurden/werden die Vorgaben überprüft? (Bitte Auflisten nach Zuständigkeiten und Zeiträumen).
    • Wenn ja, wo konnten so gestalterische Verbesserungen in der Altstadt Spandau erzielt werden?
    • Wenn nein, warum hat das Bezirksamt die Festlegungen und Vorgaben des eigens beschlossenen Gestaltungshandbuchs für die Altstadt Spandau nicht regelmäßig überprüft?
  3. Wie beurteilt das Bezirksamt die Situation hinsichtlich der städtebaulichen Bedeutung und besonderen Ortsbildqualität sowie den derzeitigen Zustand in der Altstadt Spandau?
Diversity-Ansprechperson im Bezirksamt Spandau – konkreter und transparenter

Wir fragen das Bezirksamt:

  1. Wie ist die Diversity-Ansprechperson für die Mitarbeitenden des Bezirksamtes ansprechbar?
  2. Aus der Antwort auf Drucksache XXI-365 ist zu entnehmen, dass die Diversity-Ansprechperson gleichzeitig eine weitere Funktion ausübt. Welche ist diese Funktion und inwiefern sind diese Funktionen vereinbar?
  3. Wenn die Tätigkeit der Diversity-Ansprechperson als Zugleich-Aufgabe ausgeführt wird und dass ihr Stundenanteil nicht bezifferbar ist, wie wird sichergestellt, dass diese Person über genügend Zeit verfügt, um den Tätigkeiten, aufgeführt in ihrem Stellenprofil, nachzugehen? Woran wird dieses bemessen?
  4. Welche Strategien zur Umsetzung der antidiskriminierungs-, diversity- und migrationspolitischen Ziele des Senats sowie der Ziele in Bezug auf Inklusion von Menschen mit Behinderungen, Gleichstellung sowie sexuelle und geschlechtliche Vielfalt sind bisher entwickelt worden?
  5. Was versteht das Bezirksamt unter der Funktion „Koordination Migrationsgesellschaftliche Öffnung“?
  6. Über welche Qualifikationen im Bereich Antidiskriminierung und Bekämpfung vom strukturellen Rassismus verfügt die Diversity-Ansprechperson?
  7. Das Aufgabengebiet wurde im Mai neu bewertet - wie wurde die Diversity-Ansprechperson tariflich eingruppiert und eingestuft?
  8. Wo sind Informationen über die Diversity-Ansprechperson zu finden?

Wir bitten um schriftliche Beantwortung.

Anträge

Spandau Website mit 10 Jahren Stillstand

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht, die teilweise seit 2001 / 2012 / 2015 nicht aktualisierte Website des Bezirks auf Funktionalität und Aktualität zu prüfen und diese so weit zu pflegen, dass Daten wieder aktuell und Links funktionsfähig sind.

Begründung:

Berlin wird digital und Spandau hinkt hinterher. Wer sich auf die Seite Politik und Verwaltung des Bezirks Spandau verirrt, fühlt sich um einige Jahre in die Vergangenheit zurückversetzt. So ist das Bild der BVV aus der 19. Legislaturperiode, die Chronik endet im Jahr 2012, die Spandauer Geschichte im Jahr 2001, die Spandauer Traditionsfeste im Jahr 2015 und zur Gedenkkultur folgt in Kürze mehr. Besonders brisant: Der Button, der zu den Ausschreibungen führen soll, funktioniert noch nicht einmal (Stand 23.09.24).

Es kann nicht Anspruch des Bezirks sein, mit völlig veralteten Daten in eine digitale Zukunft zu starten. Wenn Teile der Verwaltung aktuelle Daten liefern können, sollte es doch allen Stellen möglich sein.

Bestandsaufnahme der baulichen Situation in der Fußgängerzone Altstadt Spandau

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das Bezirksamt wird ersucht eine Bestandsaufnahme sämtlicher Gebäude hinsichtlich der brandschutzrechtlichen Bestimmungen (u. a. 2.Rettungsweg) in der Fußgängerzone Altstadt Spandau durchzuführen, mit dem Ziel die dort stattfindenden Veranstaltungen flächeneffizient, sicher und rentabel planen und durchführen zu können.

Begründung:

Die bisherigen Veranstaltungen in der Fußgängerzone Altstadt Spandau, wie der Spandauer Weihnachtsmarkt und der Weinsommer, unterliegen seit vielen Jahren stetig steigenden Sicherheitsauflagen (u.a. Flächen für Rettungswege). Dies führt dazu, dass Flächen für Veranstalter und Schausteller immer knapper werden und die Planung und Durchführung von Veranstaltungen vor erhebliche Herausforderungen und öfter sogar in Frage gestellt wird. Potenziert wird diese Situation, dass bisher keine flächendeckende Bestandsaufnahme der anliegenden Gebäude in der Altstadt hinsichtlich der brandschutzrechtlichen Anforderungen durchgeführt worden ist. Mit einer Bestandsaufnahme könnte eine vollumfängliche Bewertung und Planung von Rettungsflächen für die Veranstaltungen erfolgen.