Januar 2019
Anfragen
Wir fragen das Bezirksamt:
- Stimmen Informationen, dass die sogenannte Trogbauweise im zuständigen Amt bislang nicht oder nur unzulänglich bekannt war?
- Ist sichergestellt, dass sich die Trogbauweise auf dem Gelände der JFE Wildwuchs anwenden lässt?
- Gibt es derzeit im zuständigen Amt Mitarbeiter*innen, die mit der Trogbauweise, in der die JFE Wildwuchs nunmehr errichtet werden könnte, vertraut sind und diese betreuen könnten oder müssen hierzu Leistungen eingekauft werden?
- Welche Kosten sind durch die bisherige nicht durchführbare Bauplanung entstanden?
- Mit welchen Kostensteigerungen ist durch die Um- bzw. Neuplanung ggf. zu rechnen und wie beabsichtigt das zuständige Amt diese zu decken?
- Wie stellen sich die weiteren zeitlichen Verzögerungen dar, nachdem in bisher 81 Wochen Bauzeit keine sichtbaren Fortschritte erzielt wurden?
- Ist beabsichtigt, dass Mitarbeiter*innen des zuständigen Amtes bezüglich der Möglichkeiten der Trogbauweise fortgebildet werden?
- Ist dem für den Bau zuständigen Amt bewusst, dass der Versorgungsgrad mit Jugendfreizeiteinrichtungen in der Bezirksregion Wilhelmstadt gerade einmal 1,6% gegenüber 4,7% im gesamten Bezirk beträgt und damit weit unter dem durchschnittlichen Versorgungsgrad von 7,2% im gesamten Stadtgebiet liegt?
- Was plant das Bezirksamt, um hier schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen?
Anträge
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob die Verkehrssicherheit durch einen Verkehrsspiegel an der Kreuzung Fichtenweg / Eschenweg gesteigert werden kann.
Begründung:
Die Einsehbarkeit der Kreuzungen und Einmündungen ist aufgrund der Straßenbreite und der Zunahme des Verkehrs in den Einbahnstraßen der Waldsiedlung oftmals nicht gegeben. In der Einmündung des Fichten-wegs in den Eschenweg ist hier eine potentielle Gefährdung entstanden.
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, an welchen Standorten im öffentlichen Straßenland in der Cautiusstraße und in der Streitstraße Sitzbänke für ältere Menschen und Senior*innen eingerichtet werden können.
Begründung:
Seit dem Wegfall der wohnortnahen Nahversorgungsangebote müssen viele Senior*innen und chronisch kranke Menschen teilweise lange tägliche Fußwege zurücklegen, um zur nächsten Bank, Post oder Nahversorgungsmöglichkeit, beispielsweise im Einkaufszentrum Maselakepark, zu gelangen. Zwei Sitzbänke in der Cautiusstraße und in der Streitstraße könnten, je nach Umsetzbarkeit unter Betrachtung der örtlichen Gegebenheiten, die Situation verbessern.
Das Bezirksamt wird beauftragt sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Schachtdeckel, die im Abschnitt der Heerstr. 438 bis 456 sich am Rand der Fahrbahn befinden, in die Buchten zum Gehweg verlegt werden können.
Begründung:
Der Lärm ist besonders in den frühen Morgenstunden für die Anwohner*innen sehr intensiv, wenn Schwerlasttransporte auf der Heerstraße unterwegs sind und diese die Kanaldeckel überfahren. Die Wohneinheiten stehen besonders nah zur Fahrbahn. Dabei kommt es häufig zu Erschütterungen in den anliegenden Häusern. Mit der Verlegung der Schachtdeckel würde der Fahrbahnbelag nachhaltig geschont werden und darüber hinaus häufig anfallende Reparaturen von abgesackten Kanaldeckeln entfallen. Langzeitschäden sind nicht nur auf der Fahrbahn, sondern auch an Fahrzeugen zu befürchten.
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, welche Maßnahmen im Gaismannshofer Weg, insbesondere im Wendehammer vor dem Schuleingang, zu einer geringeren Befahrung durch Eltern beitragen können. Hierbei sollen insbesondere Haltverbote (ggf. zeitlich begrenzt) und Fahrbahnmarkierungen (ggf. farblich) geprüft werden.
Begründung:
Die Verkehrssituation vor der Schule ist insbesondere in den Morgenstunden vor Unterrichtsbeginn und nachmittags zum Ende der Hortbetreuung sehr angespannt. Besonders in der "dunklen Jahreszeit" sind die ABC- Schützen großen Gefahren durch in ihren Fahrzeugen wartenden oder im Wendehammer rangierenden Eltern ausgesetzt. Aus Gesprächen mit Eltern, der Schulleitung und Polizeibeamten wissen wir, dass der Wunsch nach einem Halteverbot besteht, um die Übersichtlichkeit in der engen Straße zu erhöhen. Die genannten Maßnahmen könnten einen Beitrag zu den bestehenden Initiativen der Schule und ihrer Gremien leisten, wie etwa der mit Schildern am Beginn der Straße flankierten Aktion "Ab hier laufen wir" aus dem Jahr 2008.
Gemeinsame Initiativen
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass im Spandauer Jobcenter im Rahmen eines Pilotprojektes auf Sanktionen gegenüber Bezieher*innen von Leistungen nach SGB II verzichtet wird.
Begründung:
Sanktionen sind ein großes verfassungsrechtliches Problem: 2010 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass alle Hilfebedürftigen ein „Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums“ besäßen. Für Erwerbslose stellt dieses Existenzminimum das Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) dar. Wenn dieses nun durch Sanktionen gekürzt wird, werden die Betroffenen unter das menschenwürdige Existenzminimum gedrückt. Die unerlässlichen „materiellen Voraussetzungen […] für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben“ werden dem Menschen entzogen.
Im Januar 2019 wird das Bundesverfassungsgericht sich erneut mit der Thematik auseinandersetzen. Gleichzeitig mehren sich Stimmen auch in der Großen Koalition, Sanktionen abzuschaffen. Es gilt, den Impuls dieser Bewegung aufzunehmen. Falls eine vollständige Abschaffung der Sanktionen nicht erwägt wird, oder noch Zweifel an der Umsetzbarkeit bestehen, könnte ein Pilotprojekt zur Aussetzung von Sanktionen in Spandau nützlich sein.